Der BDS Landesverband 2 bietet im Jahr 2026 zwei Lehrgänge zur Qualifikation als Kinder- und Jugendaufsicht im Schießsport an. Die jeweiligen Termine und Anmeldemöglichkeiten sind im Mitgliederportal veröffentlicht.
Dieser Lehrgang richtet sich an verantwortungsbewusste Vereinsmitglieder, die aktiv in der Nachwuchsarbeit tätig werden und Kinder sowie Jugendliche rechtssicher und verantwortungsvoll beim Schießen betreuen möchten.
Die Qualifikation erfüllt die gesetzlichen Anforderungen gemäß
§ 27 Abs. 3 und 7 WaffG in Verbindung mit § 10 AWaffV und berechtigt zur Aufsicht über Minderjährige auf Schießstätten.
Kombination mit der Qualifizierten Standaufsicht
Vor jedem Lehrgang zur Kinder- und Jugendaufsicht findet zusätzlich eine Ausbildung zur Qualifizierten Standaufsicht statt.
Da diese Qualifikation eine Teilnahmevoraussetzung darstellt, lassen sich beide Lehrgänge inhaltlich und organisatorisch optimal miteinander kombinieren. Teilnehmende können so in kurzer Zeit sowohl die allgemeine Standaufsicht als auch die erweiterte Berechtigung für den Jugendbereich erwerben.
Ziel des Lehrgangs
Ziel dieses Kurses ist es, die Teilnehmenden fachlich, rechtlich und pädagogisch auf ihre Rolle als Aufsichtspersonen im Kinder- und Jugendbereich vorzubereiten. Neben der sicheren Durchführung des Schießbetriebs mit Minderjährigen stehen insbesondere die Verantwortung, Vorbildfunktion und rechtssichere Aufsicht im Mittelpunkt.
Lehrgangsinhalte
Der Lehrgang vermittelt alle relevanten Kenntnisse für eine verantwortungsvolle Kinder- und Jugendaufsicht, insbesondere:
- Rechtliche Grundlagen gemäß Waffengesetz (WaffG) und Allgemeiner Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Besondere Sicherheitsanforderungen beim Schießen mit Kindern und Jugendlichen
- Haftungs- und Aufsichtspflichten
- Pädagogische und entwicklungspsychologische Grundlagen
- Verhalten in besonderen Situationen und Konfliktfällen
- Praktische Hinweise für eine sichere, altersgerechte und verantwortungsvolle Betreuung
Der Kurs entspricht vollständig den Vorgaben des BDS und den gesetzlichen Anforderungen nach § 27 WaffG.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme ist nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Mitgliedschaft im BDS
- Qualifizierte Aufsicht gemäß A 4.04, §§ 27 Abs. 7 WaffG i. V. m. §§ 10 und 11 AWaffV
- Volljährigkeit
- Besitz einer Waffenbesitzkarte mit mindestens einer eingetragenen Kleinkaliberwaffe
Ablauf und Abschluss
Der Lehrgang umfasst eine Gesamtdauer von 6 Stunden und endet mit einer schriftlichen Prüfung.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden eine offizielle BDS-Bescheinigung, die sie als qualifizierte Kinder- und Jugendaufsicht im Schießsport ausweist.

