Bedürfniserhalt für Sportschützen – wichtige Informationen

Wenn du ein Schreiben deiner Waffenbehörde zum Bedürfniserhalt (z. B. nach § 14 Abs. 4 oder § 14 Abs. 5 WaffG) erhältst, musst du aktiv werden. In diesen Schreiben fordert die Behörde in der Regel Nachweise zu deiner schießsportlichen Aktivität oder zu deinem waffenrechtlichen Bedürfnis an.

Was ist zu tun, wenn ein Schreiben der Behörde kommt?

  • Reagiere sofort: Bitte reiche unmittelbar nach Erhalt des Schreibens deiner Waffenbehörde die benötigten Unterlagen bei uns ein.
  • Unterlagen je nach Schreiben: Je nach Art des Anschreibens benötigen wir unterschiedliche Dokumente. Welche das genau sind, haben wir auf unseren Informationsseiten ausführlich beschrieben.
  • Prüfe deine Nachweise: Kontrolliere vor dem Einreichen, ob alle erforderlichen Angaben aus deinen Schießbüchern und Wettkampfnachweisen eindeutig hervorgehen. Falls Angaben fehlen oder unklar sind, verwende zusätzlich die nachfolgend beschriebenen Ergänzungsformulare.
  • Unsere Informationsseiten bieten dir:
    • Schritt-für-Schritt-Erklärungen
    • Hinweise, welche Formulare du brauchst
    • Beispiele, wie Unterlagen korrekt auszufüllen sind
    • zusätzliche nützliche Downloads

Die entsprechenden Informationsseiten sind nachfolgend verlinkt und auch in unseren Dokumenten aufgeführt, damit du schnell zur für dich passenden Anleitung gelangst.

Nützliche Informationsseiten zum Bedürfniserhalt

  • Berechnung der Zeiträume für WaffG § 14 Abs. 4
    Hier findest du eine verständliche Erläuterung und Hilfen zur korrekten Berechnung der relevanten Zeiträume nach § 14 Abs. 4 WaffG – inklusive Beispielen und Hinweisen, worauf du achten musst.
  • Ermittlung von Überkontingentwaffen (grüne WBK)
    Auf dieser Seite wird erklärt, wie du überkontingent erworbene Waffen auf der grünen WBK ermittelst. Das hilft dir, die von der Behörde geforderten Angaben richtig und vollständig zu machen.

Bitte nutze diese Informationsseiten immer, bevor du deine Unterlagen an uns sendest.

Ergänzende Formulare bei fehlenden oder unklaren Angaben

Nicht aus jedem Schießbuch geht eindeutig hervor, mit welcher Waffenart, mit welcher konkreten Waffe oder mit eigenen Waffen geschossen wurde. Auch unleserliche Angaben oder fehlende Bestätigungen können Rückfragen erforderlich machen.

Für diese Fälle gibt es vier ergänzende Formulare. Du musst nur die Formulare ausfüllen, die für deine Unterlagen tatsächlich erforderlich sind. Sind alle benötigten Angaben bereits eindeutig und vollständig nachgewiesen, ist keine zusätzliche Erklärung zu demselben Sachverhalt notwendig.

Erforderliche Ergänzungsformulare musst du vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit deinen übrigen Unterlagen einreichen. Bitte sende sie möglichst direkt bei der ersten Einreichung mit. Fordern wir eine Ergänzung nachträglich an, reiche sie unter Angabe deines Namens und des betreffenden Vorgangs nach.

1. Erklärung über die Nutzung eigener Waffen

Wann brauchst du dieses Formular?
Wenn aus deinen Schießnachweisen für die Prüfung nach § 14 Abs. 4 WaffG nicht eindeutig hervorgeht, dass du die betreffenden Termine mit deinen eigenen erlaubnispflichtigen Waffen absolviert hast.

Mit dem Formular erklärst du, dass du die eingetragenen Termine im angegebenen Prüfungszeitraum mit eigenen erlaubnispflichtigen Waffen geschossen hast. Termine mit Vereinswaffen oder sonstigen Leihwaffen musst du als Ausnahmen ausdrücklich aufführen.

Was musst du einreichen?
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit den dazugehörigen Schießbuchkopien und den übrigen für deinen Vorgang benötigten Unterlagen.

Wichtig: Die als Ausnahmen angegebenen Einträge mit nicht eigenen Waffen können nicht als Nachweis des Schießens mit eigenen erlaubnispflichtigen Waffen für eine Bescheinigung nach § 14 Abs. 4 WaffG berücksichtigt werden. Ein gesondert belegter Einsatz einer eigenen Waffe am selben Tag bleibt prüfbar.

2. Erklärung zum Wettkampfeinsatz von Überkontingentwaffen

Wann brauchst du dieses Formular?
Wenn für eine Prüfung nach § 14 Abs. 5 WaffG aus deinen Wettkampfnachweisen oder Schießbucheinträgen nicht eindeutig erkennbar ist, welche konkrete Überkontingentwaffe du bei welchem Wettkampf eingesetzt hast.

In die Tabelle trägst du das Datum, die Art und Bezeichnung des Wettbewerbs beziehungsweise die Disziplin sowie Waffenart, Hersteller, Modell und Seriennummer ein. Zusätzlich ordnest du den jeweiligen Wettkampfnachweis zu.

Verwende für jeden Wettkampftermin und jede eingesetzte Waffe eine eigene Zeile. Achte darauf, dass deine Nachweise den jeweils maßgeblichen Prüfungszeiträumen zugeordnet werden können.

Was musst du einreichen?
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit den entsprechenden Wettkampfnachweisen, beispielsweise Urkunden, Ergebnislisten oder eindeutig zuordenbaren Wettkampfeinträgen im Schießbuch.

Wichtig: Die Erklärung ergänzt die Zuordnung der eingesetzten Waffe. Sie ersetzt nicht den Nachweis deiner tatsächlichen Wettkampfteilnahme.

3. Erklärung zur verwendeten Waffenart

Wann brauchst du dieses Formular?
Wenn aus einzelnen Schießnachweisen nicht eindeutig hervorgeht, ob du mit einer Langwaffe oder einer Kurzwaffe geschossen hast.

Das Formular bietet 35 Tabellenzeilen. Trage das Datum ein, kreuze die verwendete Waffenart an und gib an, auf welchen Schießnachweis sich deine Erklärung bezieht. Wenn du bei dem betreffenden Termin tatsächlich mit beiden Waffenarten geschossen hast, kannst du beide Felder ankreuzen.

Was musst du einreichen?
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit den betreffenden Schießnachweisen.

Wichtig: Diese Erklärung bestätigt ausschließlich die verwendete Waffenart. Sie bestätigt nicht automatisch, dass du mit eigenen Waffen geschossen hast. Ist auch das unklar, benötigst du zusätzlich die „Erklärung über die Nutzung eigener Waffen“.

4. Ergänzungen und Berichtigungen zu Schießnachweisen

Wann brauchst du dieses Kombiformular?
Wenn andere Angaben zu tatsächlich absolvierten Schießterminen fehlen, unleserlich oder fehlerhaft sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • ein fehlendes, unleserliches oder fehlerhaftes Datum,
  • eine nicht erkennbare Schießstätte oder Vereinszuordnung,
  • eine abweichende Namensschreibweise oder unklare Zuordnung von Schießbuchseiten,
  • eine fehlende Bestätigung oder ein nicht zuordenbares Handzeichen,
  • ein tatsächlich absolvierter, bislang nicht eingetragener Termin, für den eine belastbare Beleggrundlage vorhanden ist.

Das Formular enthält Bereiche für deine Ergänzungen und Berichtigungen sowie eine gesonderte Bestätigung durch Verein, Aufsicht, Veranstalter oder Schießstättenbetreiber.

Was musst du einreichen?
Die benötigten Formularseiten vollständig ausgefüllt und unterschrieben sowie die zugehörigen ursprünglichen Nachweise und ergänzenden Belege. Soweit eine Bestätigung durch eine andere Person erforderlich ist, muss diese den entsprechenden Abschnitt selbst ausfüllen und unterschreiben.

Wichtig: Eine bestätigende Person darf nur Tatsachen bestätigen, die sie aus eigener Wahrnehmung oder anhand konkret benannter Unterlagen belegen kann. Eine Eigenerklärung ersetzt eine erforderliche Bestätigung durch Dritte nicht automatisch.

Für die Nutzung eigener Waffen, die Unterscheidung zwischen Lang- und Kurzwaffen sowie den Wettkampfeinsatz von Überkontingentwaffen bleiben die drei gesonderten Formulare vorgesehen. Diese Angaben werden im Kombiformular nicht erneut abgefragt.

Darauf musst du beim Ausfüllen achten

  • Eindeutige Zuordnung: Gib bei Ergänzungen möglichst die Anlage, Schießbuchseite und den betroffenen Eintrag an.
  • Wahrheitsgemäße Angaben: Bestätige nur Tatsachen, die tatsächlich zutreffen. Führe Ausnahmen ausdrücklich auf.
  • Originaleinträge erhalten: Ursprüngliche Angaben müssen sichtbar und nachvollziehbar bleiben.
  • Nachträgliche Bestätigung kennzeichnen: Verwende das tatsächliche Datum der Unterschrift. Das Datum des Schießtermins wird gesondert angegeben.
  • Unterschriften beachten: Unterschreibe deine eigenen Erklärungen. Bestätigungen anderer Personen müssen von diesen selbst unterschrieben werden.
  • Belege beifügen: Die Formulare ergänzen die Nachweise und ersetzen sie nicht.
  • Zusatzblätter zuordnen: Versehen diese mit deinem Namen, dem Vorgangsbezug und deiner Unterschrift. Nicht benötigte Zeilen bitte streichen.

Auch mit einem ergänzenden Formular bleibt eine Prüfung der Unterlagen erforderlich. Die Abgabe einer Erklärung führt nicht automatisch zur Ausstellung einer Bescheinigung.

Schießtermine konnten nicht wahrgenommen werden

Konntest du erforderliche Schießtermine wegen Umbau, Sperrung oder Nichtverfügbarkeit eines Schießstandes oder aus anderen Gründen nicht wahrnehmen, musst du diese Umstände unmittelbar mit deiner zuständigen Waffenbehörde klären.

Die Ergänzungsformulare sind dafür nicht vorgesehen. Sie dienen ausschließlich dazu, Angaben zu tatsächlich absolvierten Terminen zu ergänzen oder zu berichtigen.

Nicht absolvierte Schießtermine können durch eine Erklärung nicht ersetzt oder als erbracht bescheinigt werden. Ob und wie deine besonderen Umstände berücksichtigt werden können, muss deine Waffenbehörde im Einzelfall beurteilen.

Warum vollständige Unterlagen so wichtig sind

Die Prüfung und Bearbeitung deiner Unterlagen ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Damit wir deinen Antrag zügig bearbeiten können, ist eine vollständige und korrekt ausgefüllte Zuarbeit von dir unerlässlich.

  • Fehlen Unterlagen oder sind sie falsch ausgefüllt, können wir deinen Antrag nicht bearbeiten.
  • Die Bearbeitungsgebühr von derzeit 15 € fällt trotzdem an.
  • Dies gilt auch, wenn wir deinen Antrag aufgrund fehlender Voraussetzungen ablehnen müssen.

Prüfe deshalb vor dem Einreichen auch, ob eines oder mehrere der ergänzenden Formulare erforderlich sind.

Außerdem gilt: Wenn wir Rückfragen haben, Unklarheiten bestehen oder Unterlagen nachgereicht werden müssen, kann es zu nicht vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen kommen.

Fristen der Waffenbehörde

Die Waffenbehörde setzt dir in ihrem Schreiben in der Regel eine Frist.
Solltest du merken, dass diese Frist nicht einhaltbar ist, empfehlen wir dir dringend:

  • Unverzüglich Kontakt mit deiner Waffenbehörde aufzunehmen und
  • dort eine Fristverlängerung mit entsprechender Begründung zu beantragen.

Warte damit nicht, bis ergänzende Unterlagen oder Bestätigungen vorliegen. Die Einreichung bei uns ersetzt die Abstimmung mit deiner Waffenbehörde nicht.

So trägst du aktiv dazu bei, dass dein Bedürfniserhalt als Sportschütze nicht gefährdet wird.

Alle Informationen in einem Dokument zusammengefasst

Die grundlegenden Hinweise, Schritt-für-Schritt-Erklärungen und Anforderungen an die Unterlagen zum Bedürfniserhalt haben wir für dich in einem gemeinsamen Informationsdokument zusammengefasst.

Du findest dieses Dokument am Ende dieser Seite als Anhang.
Bitte lies es vollständig durch, bevor du deinen Antrag stellst oder Unterlagen an uns sendest. Beachte zusätzlich die oben beschriebenen Ergänzungsformulare und reiche die für deinen Fall erforderlichen Erklärungen mit ein.

 FAQ

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