Bedürfniserhalt für Sportschützen – wichtige Informationen
Wenn du ein Schreiben deiner Waffenbehörde zum Bedürfniserhalt (z. B. nach § 14 Abs. 4 oder § 14 Abs. 5 WaffG) erhältst, musst du aktiv werden. In diesen Schreiben fordert die Behörde in der Regel Nachweise zu deiner schießsportlichen Aktivität oder zu deinem waffenrechtlichen Bedürfnis an.
Was ist zu tun, wenn ein Schreiben der Behörde kommt?
- Reagiere sofort: Bitte reiche unmittelbar nach Erhalt des Schreibens deiner Waffenbehörde die benötigten Unterlagen bei uns ein.
- Unterlagen je nach Schreiben: Je nach Art des Anschreibens benötigen wir unterschiedliche Dokumente. Welche das genau sind, haben wir auf unseren Informationsseiten ausführlich beschrieben.
- Unsere Informationsseiten bieten dir
- Schritt-für-Schritt-Erklärungen
- Hinweise, welche Formulare du brauchst
- Beispiele, wie Unterlagen korrekt auszufüllen sind
- zusätzliche nützliche Downloads
Die entsprechenden Informationsseiten sind nachfolgend verlinkt und auch in unseren Dokumenten aufgeführt, damit du schnell zur für dich passenden Anleitung gelangst.
Nützliche Informationsseiten zum Bedürfniserhalt
- Berechnung der Zeiträume für WaffG § 14 Abs. 4
Hier findest du eine verständliche Erläuterung und Hilfen zur korrekten Berechnung der relevanten Zeiträume nach § 14 Abs. 4 WaffG – inklusive Beispiele und Hinweise, worauf du achten musst. - Ermittlung von überkontingent Waffen (grüne WBK)
Auf dieser Seite wird erklärt, wie du überkontingent erworbene Waffen auf der grünen WBK ermittelst. Das hilft dir, die von der Behörde geforderten Angaben richtig und vollständig zu machen.
Bitte nutze diese Informationsseiten immer, bevor du deine Unterlagen an uns sendest.
Warum vollständige Unterlagen so wichtig sind
Die Prüfung und Bearbeitung deiner Unterlagen ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Damit wir deinen Antrag zügig bearbeiten können, ist eine vollständige und korrekt ausgefüllte Zuarbeit von dir unerlässlich.
- Fehlen Unterlagen oder sind sie falsch ausgefüllt, können wir deinen Antrag nicht bearbeiten.
- Die Bearbeitungsgebühr von derzeit 15 € fällt trotzdem an.
- Dies gilt auch, wenn wir deinen Antrag aufgrund fehlender Voraussetzungen ablehnen müssen.
Außerdem gilt: Wenn wir Rückfragen haben, Unklarheiten bestehen oder Unterlagen nachgereicht werden müssen, kann es zu nicht vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen kommen.
Fristen der Waffenbehörde
Die Waffenbehörde setzt dir in ihrem Schreiben in der Regel eine Frist.
Solltest du merken, dass diese Frist nicht einhaltbar ist, empfehlen wir dir dringend:
- Unverzüglich Kontakt mit deiner Waffenbehörde aufzunehmen und
- dort eine Fristverlängerung mit entsprechender Begründung zu beantragen.
So trägst du aktiv dazu bei, dass dein Bedürfniserhalt als Sportschütze nicht gefährdet wird.
Alle Informationen in einem Dokument zusammengefasst
Alle wichtigen Hinweise, Schritt-für-Schritt-Erklärungen und Anforderungen an die Unterlagen zum Bedürfniserhalt haben wir für dich in einem gemeinsamen Informationsdokument zusammengefasst.
Du findest dieses Dokument am Ende dieser Seite als Anhang.
Bitte lies es vollständig durch, bevor du deinen Antrag stellst oder Unterlagen an uns sendest – so stellst du sicher, dass du nichts Wichtiges übersiehst und dein Antrag möglichst reibungslos bearbeitet werden kann.
