Der Landesverband 2 des BDS erkennt bestimmte Ausbildungen für die Bereiche Qualifizierte Aufsicht (QA), Aufsicht für Kinder und Jugendliche (AKJ) sowie Schießleiter & Range Officer (RO) an. Grundlage hierfür sind das Waffengesetz (§27 WaffG), die AWaffV sowie die Schießsportordnung des BDS.
Anerkannt werden unter anderem:
- QA- und AKJ-Lehrgänge anderer Landes- oder Sportverbände
- Range Officer-Ausbildungen (auch anderer Verbände)
- Aufsichtenschulungen aus Waffensachkundekursen von Sportverbänden
- Pädagogische Ausbildungen (z. B. Lehrer, Erzieher, Sozialpädagogen, Ausbilder IHK/HWK)
- Jugendleiter, Trainer- oder Übungsleiterlizenzen (DOSB)
- Einzelfallprüfungen durch das Präsidium
Nicht anerkannt werden:
- Aufsichtenschulungen freier Waffensachkundeträger, insbesondere Onlinekurse
- Qualifikationen als Schießleiter oder Range Officer anderer Verbände, als Schießleiter oder Range Officer im BDS
👉 Eine vollständige Übersicht finden Sie im offiziellen Dokument:
Bei Fragen oder zur Klärung von Einzelfällen wenden Sie sich bitte direkt an den Landesverband:📧

