Bereits zur Landesdeligiertenversammlung im Oktober haben wir verkündet, dass die Gebührenordnung für den LV2 angepasst werden wird. Bei unserer letzten Präsidiumssitzung am 18.12.2023 haben wir die Anpassungen nun diskutiert und beschlossen:
Im Rahmen der Jugendinitiative haben wir den Mitgliedsbeitrag für Jugendliche bis 21 Jahre auf 0,- € reduziert, ebenso deren Sportpassgebühr. Weitehin werden Jugendliche keine Startgebühren für vom Landesverband veranstaltete Wettkämpfe bezahlen.
Die Gebühr für die Bearbeitung sämtlicher Waffenrechtlicher Bescheinigungen steigt von 14,- € auf 15,- € pro Vorgang/Bescheinigung. Dies bedeutet, dass auch bei Beantragung mehrerer Sportschützenbescheinigungen je Bescheinigung 15,- € zu zahlen sind und nicht wie bisher für das Konglomerat an Bescheinigungen. Ebenso werden Bescheinigungen für die Bedürfniswiederholungsprüfungen nach 5 und 10 Jahren, sowie die Bescheinigung zum Fortbestehen des Bedürfnisses für Überkontingentwaffen nach §14 Abs.5 nun mit 15,- € berechnet.
Ebenfalls erheben wir eine Gebühr von 15,- € für jeden Antrag den wir ablehnen und zurücksenden. Vor Bezahlung dieser Gebühr, wird kein weiterer Antrag vom Mitglied bearbeitet.
Die geänderte Gebührenordnung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.